"Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können nicht eigenverantwortlich agieren!"
Forderungen und Vorschläge des VKWH an die Hessische Landesregierung, auch in Bezug auf die nur noch in Hessen und Bremerhaven geltende Unechte Magistratsverfassung
Forderungen und Vorschläge des VKWH an die Hessische Landesregierung, auch in Bezug auf die nur noch in Hessen und Bremerhaven geltende Unechte Magistratsverfassung
Resolution der Bürgermeister des Rheingau-Taunus-Kreises
Zur Teichtragödie in Neukirchen-Seigertshausen – Ehemaliger Bürgermeister wird freigesprochen
Der ehemalige Bürgermeister von Neukirchen, Klemens Olbrich, wurde heute vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung rechtskräftig freigesprochen. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Schwalmstadt in erster Instanz und das Landgericht Marburg in der Berufungsinstanz schuldig gesprochen.
Hans-Joachim Larem, ein profunder Kenner des kommunalen Versorgungsrechts, hat unter Ausschluss eines Gewährleistungsanspruchs in einem Aufsatz aufgelistet, wie sich die finanzielle Situation hauptamtlicher Bürgermeister nach nur einer Wahlperiode darstellt.
Zu einem SPD-Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änderung kommunalrechtlicher Rechtsvorschriften (https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/1/11081.pdf) hat der VKWH am 29. August 2023 eine ...
Unser Verband feiert in diesem Jahr sein 125-jähriges Jubiläum. Die Festveranstaltung findet unter der Schirmherrschaft des hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein am 18. November 2022 im Stadtverordnetensitzungssaal des Wiesbadener Rathauses von 10:30 bis 13:00 Uhr statt.
Vor 75 Jahren fanden Anfang des Jahres 1946 in Hessen die ersten Kommunalwahlen nach dem 2. Weltkrieg statt. Die Stadt Mühlheim am Main hat aus diesem Anlass am 26. Oktober 2021 eine Feierstunde ausgerichtet, bei der Karl-Christian Schelzke einen Festvortrag halten durfte. Bevor er auf die historischen Bezüge zu Mühlheim am Main zu sprechen kam, hat er einige grundsätzliche Anmerkungen zur kommunalen Selbstverwaltung vorgetragen. Diese können auszugsweise hier nachgelesen werden.
Online-Befragung des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung im Auftrag des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Aufgrund der in den letzten Jahren gewonnenen Erfahrungen und Eindrücke drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass hessische Staatsanwälte und Richter über nicht hinreichende kommunalverfassungsrechtlich Kenntnisse verfügen. Sobald ein Verdacht aufkommt, in der Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung sei möglicherweise ein Straftatbestand verwirklicht worden, wird in der Regel ohne weitere Vorprüfungen gegen den Bürgermeister oder gegen die Bürgermeisterin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.