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Wenn der Staatsanwalt ins Rathaus kommt - ein Zwischenruf!

Aufgrund der in den letzten Jahren gewonnenen Erfahrungen und Eindrücke drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass hessische Staatsanwälte und Richter über nicht hinreichende kommunalverfassungsrechtlich Kenntnisse verfügen. Sobald ein Verdacht aufkommt, in der Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung sei möglicherweise ein Straftatbestand verwirklicht worden, wird in der Regel ohne weitere Vorprüfungen gegen den Bürgermeister oder gegen die Bürgermeisterin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.