BGH hat Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung aufgehoben, neue Hauptverhandlung...

 
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Vor fast fünf Jahren wurde in Kirchhain im Auftrag eines Spielhallenbetreibers ein städtischer Mitarbeiter derart krankenhausreif geprügelt, dass gesundheitliche Schäden bleiben werden. Der Mitarbeiter hatte gegen den Spielhallenbetreiber ein Ordnungs­widrigkeits­verfahren wegen Verstößen gegen Corona-Auflagen eingeleitet. Der Auftrag­geber wurde zu 4 Jahren und 9 Monaten, die beiden Schläger ebenfalls zu mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der BGH als Revisions­instanz hob das Urteil jedoch auf, weil nicht eingehend geprüft wurde, ob nicht ein versuchter Totschlag in Betracht kommt. Als Rechtsanwalt vertrete ich den Geschä­digten als Neben­kläger­vertreter. Im ersten Prozess wurde die Frage, inwieweit mit deutlich hohen Strafe andere von ähnlichen Straften abzuhalten sind, nur am Rande erörtert. In der jetzigen Verhandlung wird dieser Gesichtspunkt von mir mit allem Nachdruck zur Sprache kommen und die Öffentlichkeit wird, insbesondere durch den VKWH entsprechend informiert werden.

Karl-Christian Schelzke, Rechtsanwalt, Oberstaatsanwalt a.D.