Öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Hessischen Landtages

In der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Hessischen Landtages zum Gesetzentwurf ein Kommunales Flexibilisierungsgesetz wurde seitens des VKWH unter anderem wie folgt Stellung genommen: Leider werden mit dem verpflichtenden Antragsverfahren neue bürokratische Hürden geschaffen. Man solle doch nicht Bürokratie mit Bürokratie abzuschaffen versuchen. Nach dieser zugegebenermaßen provokanten Aussage wurde den anwesenden Abgeordneten folgender Vorschlag unterbreitet. „Warum wird nicht ein einfacherer Weg gewählt? Wir schlagen eine niedrigschwellige Lösung vor. Mit einer Anzeige- und Berichtspflicht wäre nach unserer Einschätzung dem Ziel des Bürokratieabbaus einfacher, schneller und wohl auch effizienter gedient.“
Gleichwohl ist diese Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Der VWGH wird mit größter Aufmerksamkeit die weitere Entwicklung des beabsichtigten Bürokratieabbaus verfolgen, in der Hoffnung, dass die hessischen Kommunen auf Dauer entlastet werden. Hoffentlich gilt hier nicht die Aussage, dass die Hoffnung zuletzt stirbt.
