Arbeitserleichterung durch Digitalisierung...

Dr. Ulrich Keilmann

Dr. Ulrich Keilmann
Foto: BS/privat

Dr. Keilmann leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt.

Die Digitalisierung zeigt in vielen Bereichen der kommunalen Verwaltung ihr Potenzial. Das gilt auch für die Wasserversorgung. Hier lassen sich durch den Einsatz moderner Technologien erhebliche Effizienzgewinne erzielen und personelle Ressourcen schonen. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel dafür liefert der Bereich der Wasserverbrauchserfassung.

Traditionell ist die Erhebung individueller Wasserverbräuche mit erheblichem personellen Aufwand verbunden. Bis vor wenigen Jahren war es Standard, dass Ableser von Kommunen die Haushalte aufsuchten, um die Zählerstände manuell zu erfassen. Diese Daten mussten anschließend händisch in das jeweilige Veranlagungssystem übertragen werden. Ein fehleranfälliger, zeitintensiver und kostenintensiver Prozess.

Ein erster Digitalisierungsschritt bestand darin, die Verbrauchsdaten dezentral durch die Bürgerinnen und Bürger selbst erheben zu lassen. Dabei erhielten sie per Post eine Ablesekarte, die sie eigenständig ausfüllen und zurücksenden konnten. Zwar reduzierte dieses Verfahren den Außendienstaufwand, doch musste die Verwaltung die Rückläufe weiterhin manuell erfassen. Eine vollständige Automatisierung war auf diesem Wege nicht erreichbar.

Inzwischen nutzen Kommunen sogenannte Ablesekarten mit einem QR-Code, der per Smartphone zu einem benutzerfreundlichen Webportal führt. Hier können die Zählerstände direkt online eingegeben werden. Das ist zwar schon eine deutliche Erleichterung, allerdings nur für die digital affinen Haushalte. Weil aber diese Online-Eingabe freiwillig ist, bleibt die Verwaltung weiterhin verpflichtet, die Daten derjenigen, die weiterhin analog zurückmelden, mit entsprechendem Aufwand manuell zu erfassen. Ein qualitativer Technologiesprung gelingt erst dort, wo digitale Funkwasserzähler zum Einsatz kommen. Einige Kommunen in Hessen haben bereits damit begonnen oder sind aktuell dabei, im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen turnusmäßigen Zählerwechsel auf diese moderne Technik umzurüsten.
Funk Wasserzähler
Quelle: Kommunalbericht 2024, S. 169 f. - Funkwasserzähler in Bad Emstal (Aufnahme vom 25. Januar 2024)

Die neuen Geräte ermöglichen es, die Verbrauchsdaten automatisiert per Funk zu übermitteln. Dies erfolgt ganz ohne Zutritt zu den Liegenschaften oder Beteiligung der Bürger. Bei der sogenannten „Drive-by“-Erfassung fährt das Erhebungsteam die Straßen systematisch ab, während die Funkzähler die Daten an ein Empfangsgerät im Fahrzeug senden. Sie werden anschließend medienbruchfrei in das Abrechnungssystem übertragen. Die Vorteile liegen auf der Hand:  Alle Verbrauchsstellen werden sicher und einheitlich erfasst,  falsches Ablesen oder Eingabefehler durch Verbraucher entfallen vollständig,  Undichtigkeiten und Rohrbrüche können frühzeitig auch unterjährig erkannt werden,  der Verwaltungsaufwand wird signifikant reduziert. Ein konkretes Beispiel liefert Bad Emstal. Die dort eingeführten Funkwasserzähler ermöglichen nicht nur eine präzise Verbrauchserfassung, sondern haben sich auch finanziell und operativ für die Gemeinde ausgezahlt:  Rund 7.500 Euro an jährlichem Personalaufwand konnten eingespart werden.  Etwa 20 Leckagen und Rohrbrüche wurden aufgedeckt, bevor größere Schäden entstehen konnten – eine spürbare Entlastung für die Gebührenzahler.  Zudem entstanden bemerkenswerte Synergieeffekte: Die Kommune kombinierte die Fahrt zur Erfassung der Funkdaten mit der Sichtprüfung der Straßenbeleuchtung. Doch Bad Emstal denkt bereits weiter: Künftig sollen auch Straßenzustände parallel erfasst werden. Mit im Dienstfahrzeug installierten Smartphones lassen sich Fahrbahnschäden erfassen, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) analysiert und klassifiziert werden. So wird die Wasserablesung zur Plattform für einen intelligenten kommunalen Infrastruktur-Check – ein Paradebeispiel für praxisnahe Digitalisierung im Sinne der Daseinsvorsorge.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Kommunalbericht 2024, Hessischer Landtag, Drucksache 21/1148 vom 11. Oktober 2024, S. 169 ff. Der vollständige Bericht ist kostenfrei unter https://rechnungshof.hessen.de abrufbar.