Unterschätzter Schlüssel solider Kommunalfinanzen
Dr. Ulrich Keilmann
Foto: BS/privat
Dr. Keilmann leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt.
Wenn es um stabile Haushalte und eine leistungsfähige Verwaltung geht, stehen oft die großen Themen wie Steuerpolitik, Investitionsprogramme oder Schlüsselzuweisungen im Vordergrund. Doch nicht selten liegt die eigentliche Stellschraube im Kleinen, etwa im kommunalen Forderungsmanagement. Das Ziel eines effektiven Forderungsmanagements ist einfach, aber zentral. Offene Forderungen sollen zügig eingezogen werden, damit die verauslagten Steuermittel wieder der Finanzierung öffentlicher Aufgaben zur Verfügung stehen. Zugleich muss die Debitorenbuchhaltung richtig gepflegt werden, weil sie Basis für Transparenz, Planbarkeit und verlässliche Steuerung ist.
In der Praxis beginnt alles mit der regelmäßigen Überwachung offener Posten. Hier ist die Kasse gefordert. Sie kann, gestützt auf die kommunale Finanzsoftware oder Fachanwendungen etwa im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, ein automatisiertes Mahnverfahren einleiten. Der Aufwand ist gering, der Ertrag oft hoch. Bleibt der Zahlungserfolg aus, geht der Vorgang in die Vollstreckung über. Bei konsequenter Anwendung ein rechtlich klar strukturierter, inhaltlich aber nicht zu unterschätzender Prozess. Wir haben deswegen das Forderungsmanagement untersucht. Grundlage war eine Analyse der am 31. Dezember 2022 offenen Forderungen, die bis Oktober 2023 noch nicht beglichen waren.

Die Ergebnisse des Quervergleichs verdeutlichen ein stark differenziertes Bild. Während einige Kommunen ein fast mustergültiges Forderungsmanagement betreiben, liegen andere deutlich zurück. So verzeichnete die Gemeinde Fuldatal mit 64 Euro je Einwohner den höchsten Wert je Einwohner an länger als einjährigen offenen Forderungen. Dagegen steht Bad Emstal mit nur 2 Euro exemplarisch für ein konsequentes Vorgehen. Ähnlich sieht es bei der Anzahl der offenen Posten aus. Homberg (Efze) liegt mit 26 % unerledigter Fälle je Einwohner deutlich über den Werten der Vergleichskommunen. Glashütten hingegen weist praktisch keine offenen Posten mehr auf./p>
Was folgt daraus? Kommunen sollten die zur Verfügung stehenden Maßnahmen nutzen. Mahnung und Vollstreckung sind keine bloßen Verwaltungsroutinen, sondern zentrale Elemente kommunaler Haushaltsdisziplin. Gleichwohl ist dabei das Kosten-Nutzen-Verhältnis stets zu beachten. Wo wenig oder keine Erfolgsaussicht mehr besteht, kommen Stundung, Niederschlagung oder Erlass in Betracht – und zwar in dieser Reihenfolge. Nur so lässt sich der Buchungsbestand sauber halten, ohne die Verwaltung mit aussichtslosen Forderungen zu blockieren./p>
Forderungsmanagement mag kein glamouröses Thema sein. Aber es ist ein unsichtbares Rückgrat solider Finanzpolitik. Wer es beherrscht, spart nicht nur bares Geld. Er demonstriert auch Verlässlichkeit, Ordnung und Wirksamkeit im Verwaltungshandeln. Die aktuellen Zahlen sollten Ansporn sein, auch in diesem Bereich konsequent nachzusteuern.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Kommunalbericht 2024, Hessischer Landtag, Drucksache 21/1148 vom 11. Oktober 2024, S. 155 ff. Der vollständige Bericht ist kostenfrei unter https://rechnungshof.hessen.de abrufbar.
