...mit dem hessischen Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck

Verband der kommunalen
Wahlbeamten in Hessen e.V.

Hiermit laden wir zum Donnerstag, 05. Juni 2025, 9:30 Uhr, im Bürgerhaus der Stadt Lich (Kreis Gießen) zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung des VKWH mit dem hessischen Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck ein. Die schriftliche Einladung, die an alle hessischen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten, unabhängig von einer VKWH-Mitgliedschaft, gerichtet ist, befindet sich auf dem Postweg.

Auf diese Veranstaltung möchte ich Sie wegen der besonderen Bedeutung mit Nachdruck hinweisen und Sie um eine Teilnahme bitten. Aufgrund aktueller Umfrageergebnisse ist davon auszugehen, dass die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD bei den am 15. März 2026 stattfindenden Kommunalwahlen deutliche Stimmenzuwächse wird verzeichnen können. Dies ist gleichermaßen auch für andere demokratiefeindliche Gruppierungen zu erwarten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die AfD in nicht wenigen hessischen Städten und Gemeinden die stärkste Fraktion stellen wird.

Für die lokale Demokratie als Basis unseres freiheitlich demokratischen Staates besteht mithin eine ernst zu nehmende Gefahr.

Dem gilt es entgegenzuwirken.

Wegen dieser zu befürchtenden Stärkung demokratiefeindlicher Kräfte möchten wir erörtern und diskutieren, wie Wählerinnen und Wähler vor Ort davon überzeugt werden können, sich für den Erhalt und die Stärkung ihrer lokalen Demokratie einzusetzen. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben einen direkten und in der Regel auch einen persönlichen Zugang zu den Menschen vor Ort. Sie stärken den Zusammenhalt und sind nicht nur für kommunalpolitische Fragen und Einschätzungen die lokalen Ansprechpartner/innen. Sie sind daher in besonderer Weise diejenigen, die mit demokratiekritischen Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar konfrontiert sind und sie direkt ansprechen können.

Hierbei sind jedoch gewisse Einschränkungen und Fallstricke zu beach-ten. Hauptamtliche Wahlbeamte unterliegen einerseits dem Gebot parteipolitischer Neutralität. Hiernach ist es ihnen verwehrt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher beziehungsweise kommunaler Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen. Bei Verstößen kann dies zu Abmahnungen, Disziplinarmaßnahmen und im Extremfall sogar zur Ungültigkeit der Wahl führen.

Andererseits sind Beamte, und das gilt vor allem für politische Beamten, zu denen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aufgrund ihrer Direktwahl zu zählen sind, an ihren Diensteid gebunden. Demzufolge haben sie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen zu wahren mithin zu schützen und zu fördern (§ 47 Hessisches Beamtengesetz).

Vor dem Hintergrund der wehrhaften Demokratie ergibt sich somit ein Spannungsfeld, das im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung erkundet und ausgelotet werden soll. Auch die Frage, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen man sich in Ausübung seiner Meinungsfreiheit öffentlich äußern darf, gilt es zu erörtern.

Innenminister Prof. Dr. Poseck wird in seinem Vortrag auf die besondere Bedeutung der lokalen Demokratie und auf das Spannungsverhältnis zwischen Neutralitätsgebot und Eidesverpflichtung eingehen. Fragen, inwieweit man Straftatbestände, wie Verleumdung und Beleidigung zu beachten hat, wird Ministerialrat Dr. Philip Georgy, Referatsleiter im Hessischen Justizministerium beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Christian Schelzke
Geschäftsführer VKWH

 
 
Termin
Donnerstag, 05. Juni 2025
9:30 Uhr

Adresse
Bürgerhaus der Stadt LIch
Gießener Str. 26
35423 Lich