Text vor System Readmore

Verband der kommunalen
Wahlbeamten in Hessen e.V.

kuratiert von
Karl-Christian Schelzke

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind für die Menschen vor Ort unmittelbare Ansprechpartner/innen und daher sind es gerade sie, die den Menschen die besondere Bedeutung unseres demokratischen Gemeinwesens und dessen aktuelle Gefahren vermitteln können. Auch wenn sie als Beamte gemäß ihrem Amtseid dazu verpflichtet sind, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu wahren, müssen sie doch, wenn sie sich in diesem Rahmen für die freiheitliche demokratische Grundordnung engagieren, beachten, dass sie ihre Pflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen haben.

Ist es aber nicht gerade so, dass man für diese demokratische Grundordnung Partei zu ergreifen hat, auch wenn man hierdurch in einen Konflikt gerät? Der Amtseid und die damit verbundene Neutralität betrifft die Amtsführung, nicht jedoch die in einer Demokratie jedem Menschen zustehende Meinungsfreiheit. Meines Erachtens ist es unproblematisch, wenn aus der Sicht eines objektiven und vernünftigen und verständigen Dritten die Äußerung einer Bürgermeisterin oder Bürgermeisters sich als seine persönliche Meinung darstellt. Gleichwohl bin ich der Auffassung, dass es ihnen nicht zu verwehren ist, wenn sie gerade in ihrer amtlichen Funktion auf die Gefahren für unsere Demokratie hinweisen.

Mehr noch: Ist es nicht geradezu auch ihre Pflicht, das öffentliche Gemeinwesen vor Schaden zu bewahren?

Im Darmstädter Echo ist am 14.3.2024 unter dem Titel „Neutralität und öffentliches Amt: Das gilt für OB Benz“ ein entsprechender Artikel erschienen, der unter www.echo-online.de/lokales/darmstadt/neutralitaet-und-oeffentliches-amt-ein-drahtseilakt-3404718 (mit Paywall) aufgerufen werden kann.