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Verband der kommunalen
Wahlbeamten in Hessen e.V.
kuratiert von
Karl-Christian Schelzke
Der Verband der kommunalen Wahlbeamten hat bereits mehrfach davon berichtet, dass die nur noch in Bremerhaven und in Hessen gültige Magistratsverfassung auf den Prüfstand gestellt gehört. In letzter Zeit häufen sich die Klagen von hessischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, dass ihre Arbeit durch die zwei Entscheidungsgremien (Gemeindevorstand und Gemeindevertretung) und auch die Zusammenarbeit, wenn sie nicht von den Mehrheitsfraktionen getragen werden, deutlich erschwert wird. Es kommt hinzu, dass sie der Bürgerschaft gegenüber nur schwer vermitteln können, dass sie aufgrund der Mehrheitsverhältnisse ihre während ihres Wahlkampfes beschriebenen Ziele nicht verwirklichen können.
Möglicherweise könnte dies auch mit dafür verantwortlich sein, dass man nach nur einer Amtszeit nicht wiedergewählt wird. So sind beispielsweise bei den am 8. Oktober 2023 stattgefundenen 41 hessischen Bürgermeisterwahlen 20 Prozent nach einer Amtszeit nicht wiedergewählt worden. Rechnet man diejenigen hinzu, die nach einer Amtszeit nicht mehr angetreten sind, dann kommt man auf 25 Prozent.
Das mag vielfältige Gründe haben. Dass man wegen nicht eingehaltener Wahlversprechen sein Amt verloren hat, dürfte nicht ganz von der Hand zu weisen sein.
Bei der am 28. Mai 2024 in Fritzlar stattgefundenen Kommunalkonferenz, zur der die Landesregierung alle hauptamtlichen Wahlbeamten eingeladen hatte, wurde von uns dieses Thema gegenüber Ministerpräsident Rhein und Innenminister Professor Poseck zur Sprache gebracht. Beide zeigten sich vor hunderten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bereit, diesem Thema ihre Aufmerksamkeit zu widmen.
Derzeit wird die Homepage des VKWH neugestaltet. Dort werden wir ein Diskussionsforum zum Thema Unechte Magistratsverfassung einrichten, um einen verbandsinternen Meinungsaustausch zu diesem Thema zu ermöglichen.
Für die nächste Depesche werden wir Informationsmaterial vorbereiten, insbesondere zu den 1990 stattgefundenen Landtagsdebatten zur Einführung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten. Es ist erstaunlich, dass in diesem Zusammenhang der Vereinbarkeit mit der unechten Magistratsverfassung keine besondere Bedeutung beigemessen wurde.