Wie man unangenehme Tatsachen aufhübscht
Verband der kommunalen
Wahlbeamten in Hessen e.V.
kuratiert von
Karl-Christian Schelzke
Unter dem Begriff Euphemismus findet man bei KI die Erklärung, dass mit einem beschönigenden, verhüllenden oder mildernden Wort ein unangenehmer, anstößiger oder tabuisierter Sachverhalt verschleiert oder besser noch verheimlicht werden soll. So gibt es beispielsweise keine Probleme mehr, sondern nur noch Herausforderungen. So auch Diätenanpassung statt Erhöhung der Abgeordneteneinkünfte, Nullwachstum statt wirtschaftlicher Rückgang, Freisetzung von Mitarbeitern statt Entlassung und besonders verwerflich ist der Begriff Kollateralschaden für getötete Zivilisten.
Die im letzten Monat verbreitete Nachricht, dass man nun einen alle Kommunen zufriedenstellenden Kompromiss zur Veranlassungskonnexität habe, lässt an eine solche Begrifflichkeit denken. Warum Veranlassungskonnexität und nicht Besteller-muss-bezahlen-Prinzip. Damit wäre klar, dass der, der bestellt und einen Teil schuldig bleibt, dem Verdacht der Zechprellerei anheimgegeben ist.
Da geht ein Aufschrei durch die Republik. Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Landrätinnen und Landräten verweisen mit drastischen Bespielen auf ihre extreme Finanznot, die vor allem durch von Bund und Ländern ohne ausreichende Gegenfinanzierung übertragenen Aufgaben verursacht sind. Nicht zu Unrecht sehen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die lokalen Demokratien als Basis unseres demokratischen Staates in Gefahr, weil die Menschen vor Ort sich aufgrund der kommunalen Leistungskürzungen und Abgabenerhöhungen nicht mehr mit ihrem Gemeinwesen identifizieren können.
Und was hat man nun beschlossen? Der Bund wird in Zukunft 80 Prozent der durch ihn verursachten Kosten tragen, aber nur, wenn eine Bagatellschwelle von 200 Millionen Euro überschritten wird. Da haben wir wieder einen solchen Euphemismus. 200 Millionen sind eine Bagatelle, warum nicht gleich das Wort Peanuts benutzen.
Zugestandenermaßen, es mag eine Entlastung für die Zukunft sein? Und immerhin hat man jetzt das Bestellerprinzip, sprich Konnexität, anerkannt.
Übrigens: Bleiben die Kommunen auf den 200 Millionen sitzen und erhalten erst die übersteigenden Beträge als Entlastung? Was ist mit den jährlich mehr als 30 Milliarden Defizite, die aufgrund bereits bestehender Belastungen entstehen? Hier kommen noch die 6 Milliarden durch die Pflegereform hinzu. Es bleibt abzuwarten, inwieweit durch die vom Bund in Aussicht gestellten Entlastungen durch Vereinfachungen und Beschränkungen der Sozialgesetze tatsächlich greifen werden. Und was ist mit dem aktuellen kommunalen Schuldenstand in Höhe von 200 Milliarden Euro? Die unbedingt erforderliche Soforthilfe bleibt aus. Eine „Nullentlastung“ klingt doch auch wie Entlastung, ganz so wie der Euphemismus „Nullwachstum“.
