Der Amtsbonus – ein Relikt vergangener Zeiten

Verband der kommunalen
Wahlbeamten in Hessen e.V.

Karl-Christian Schelzke

Als ich 1992 das Amt des Bürgermeisters antrat, wurde mir glaubhaft versichert, dass ich aufgrund des Amtsbonus mir kaum Sorgen um eine Wiederwahl zu machen brauche. Allerdings dürfe ich keine silbernen Löffel klauen und kein liederliches Leben führen. Da ich dies für mich ausschließen konnte, war ich, und das zu Recht, wie sich sechs Jahre später herausstellte, zuversichtlich.

Und heute? Das Amtsprivileg gehört größtenteils der Vergangenheit an. Das kann man insoweit gutheißen, weil es keine Erbhöfe mehr gibt. Es macht jedoch mehr als nachdenklich, wenn man bedenkt, dass bei den am 8. Oktober 2023 stattgefundenen 41 Bürgermeisterwahlen 20 Prozent der Amtsinhaber nach nur einer Amtsperiode nicht wiedergewählt wurden. Zwei Amtsinhaber sind erst gar nicht erneut angetreten und in Weinbach wurde die Bürgermeisterin nach eineinhalb Jahren abgewählt.

In den meisten Fällen erschließen sich zumindest nicht auf den ersten Blick die Gründe. Seitens des VKWH wird zu überlegen sein, inwieweit man, gegebenenfalls wissenschaftlich begleitet, Ursachen für diese Entwicklung feststellen kann.

Aber eins dürfte bereits feststehen. Angesichts der Ungewissheit werden sich nicht wenige überlegen, ob sie ein solches Amt anstreben sollen. Es kommt hinzu, dass sich 2016 die Versorgungssituation erheblich verschlechtert hat. So besteht zum Beispiel nunmehr erst nach acht Jahren ein Pensionsanspruch. Allerdings besteht eine berechtigte Hoffnung, dass die neue Landesregierung hinsichtlich dieser Problematik gesprächsbereit sein wird.

Hans-Joachim Larem, ein profunder Kenner des kommunalen Versorgungsrechts, hat unter Ausschluss eines Gewährleistungsanspruchs in einer Übersicht aufgelistet, wie sich die finanzielle Situation nach nur einer Wahlperiode darstellt. Sie finden die Übersicht auf unserer Homepage unter www.vkwh.de/news

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