Wiedergabe eines Kommentars des Frankfurter Journalisten Mark-Joachim Obert

Verband der kommunalen
Wahlbeamten in Hessen e.V.

kuratiert von
Karl-Christian Schelzke

Man kann über Peter Feldmann manches Negatives sagen, vor allem über sein ungeschicktes Verhalten. Man muss ihn auch nicht mögen. Aber wo viel Schatten ist, da ist oft auch viel Licht. Damit soll es nun sein Bewenden haben.

Etwas Anderes ist jedoch das gegen ihn ergangene Urteil, das nicht wirklich überrascht hat. Der Frankfurter Journalist Mark-Joachim Obert hat dennoch für seine kritische Bewertung, der ich mich voll und ganz anschließe, die Überschrift „Überraschendes Urteil“ gewählt (https://www.fnp.de/frankfurt/feldmann-prozess-ein-ueberraschendes-urteil-im-91994320.html). Nachfolgend wird der für mich überzeugende Kommentar in vollem Umfang zur Kenntnis gegeben:

„Das Urteil gegen Peter Feldmann hat mich überrascht. Ich betone hier meine Subjektivität, weil andere ihre Argumente haben werden, das Urteil zu begrüßen. Ich sehe hier ein Verdachtsurteil, wie es zuweilen selbst bei schweren Kapitalverbrechen gefällt und dann von Anwälten in langwierigen Wiederaufnahmeverfahren anzufechten versucht wird.

Auch im Prozess Feldmann erwiesen sich die Indizien als schwach, eindeutig belastbare Beweise für Vorteilsannahme, vulgo Korruption, blieb die Staatsanwaltschaft folglich schuldig. Die Einlassungen der maßgeblichen Zeugen dienten nicht einmal dazu, den Verdacht zu erhärten. Im Gegenteil: Die ehemalige AWO-Geschäftsführerin Hannelore Richter entlastete Feldmann - obgleich sie aus ihrer Antipathie gegen ihn keinen Hehl machte. Eine SMS-Korrespondenz gibt keinerlei Hinweise darauf, dass Feldmann die AWO-Chefin bewusst im Glauben ließ, er würde sich irgendwann mal erkenntlich zeigen.

Kurzum: Dass Feldmann mit Kalkül sein Amt benutzte, um seiner dafür nicht qualifizierten Ex-Frau zu einem gutdotierten Job als AWO-Kita-Leiterin zu verhelfen, bleibt eine Vermutung.

Dem Gericht genügt mithin der Anschein der Käuflichkeit, auch, weil es für nicht plausibel hält, dass Feldmann das Gewicht seines Amtes in dieser Causa nicht bewusst gewesen sein könnte. Anklage und Richter sprechen von einer 'stillschweigenden Unrechtsvereinbarung', führen dafür eine AWO-Rückkehrvereinbarung von 2012 für den damals neuen OB an. Aber ist das nun plausibel? Denn wenn die AWO sich damit schon Feldmanns Wohlwollen gesichert haben sollte, warum sollte sie dann noch Feldmanns Frau bevorzugen?

Dass Feldmann nicht nur in diesen Fällen das nötige Gespür für Amt und Würde vermissen ließ, auch dafür hat ihn der Wähler im November zurecht abgestraft. Politische Urteile sind oft auch psychologisch grundiert, vor nachteiligen Schlussfolgerungen der Bürger ist ein Politiker nicht gefeit. Vor naturgemäß schwerwiegenderen Verdachtsurteilen eines Gerichts sollte jeder sicher sein. Auch ein selbstgefälliger Ex-OB.“

Diesen Aussagen ist meinerseits nichts weiter hinzuzufügen, außer der Frage, welche politischen Auswirkungen zu erwarten gewesen wären, wenn das Gericht Feldmann freigesprochen hätte.