Personalausstattung im Finanzmanagement

Dr. Ulrich Keilmann
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Dr. Keilmann leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt.
Die Aufgaben des öffentlichen Finanzmanagements sind vielfältig und werden zunehmend komplexer. Von der fristgerechten Erstellung von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen über das Forderungsmanagement und die unterjährige Berichterstattung hin zu finanzstatistischen Meldungen haben die Finanzabteilungen der Kommunen so einiges zu leisten.
Für eine funktionierende und nachhaltige Aufgabenerfüllung in den Kommunen ist eine ordnungsgemäße Haushalts- und Finanzwirtschaft jedoch unabdingbar. Verschlechterte wirtschaftliche Rahmenbedingungen, der demografische Wandel und der damit einhergehende Fachkräftemangel erschweren die Aufgabenerfüllung der Kommunen zunehmend.
Wir haben deswegen untersucht, ob mehr Personal sich unmittelbar auch auf eine bessere Ordnungsmäßigkeit des Finanzmanagements auswirkt.

Die Untersuchung zeigte, dass die Personalausstattung (VZÄ im Finanzmanagement je 10.000 Einwohner (Y-Achse)) nur einen geringen Einfluss auf die Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung (erreichte Punkte (X-Achse) hat. Mit zunehmend steigendem Punktwert war sogar rechnerisch eine leicht abnehmende Personalausstattung zu beobachten (vgl. gepunktete Regressionsgerade). Ursächlich dafür waren offensichtlich Glashütten, Hasselroth und Homberg (Efze). Glashütten und Homberg (Efze) hatten ihr Finanzmanagement in einer IKZ organisiert. Entsprechend untersuchten wir den Zusammenhang zwischen Einwohnergröße und der Personalausstattung in den untersuchten Kommunen mit und ohne IKZ näher.

Insgesamt war festzustellen:
- Hasselroth erreichte auch ohne IKZ eine hohe Punktzahl (vgl. Größe des Kreises).
- Kommunen, die in einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) organisiert waren (grüne Punkte) kamen tendenziell mit weniger Personal aus (grüne Linie) und erreichten dennoch einen vergleichsweise höheren Punktwert bei der Ordnungsmäßigkeit (Glashütten und Homberg (Efze).
- Der IKZ-Effekt marginalisiert sich mit zunehmender Größe der Kommune und löst sich bei etwa 15.000 Einwohnern auf.
Die Überörtliche Prüfung empfiehlt deshalb insbesondere den kleineren Kommunen, eine IKZ im Bereich des Finanzmanagements mit anderen Kommunen zu prüfen. Nicht nur die Themen Effizienz und Ordnungsmäßigkeit sind ein wichtiger Grund für eine interkommunale Zusammenarbeit, sondern auch dem sich immer mehr verschärfenden Fachkräftemangel kann in größeren Verwaltungseinheiten besser begegnet werden. Personalabgänge sind leichter zu bewältigen und die Sichtbarkeit am Arbeitsmarkt sowie die Attraktivität als Arbeitgeber ist tendenziell größer.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Kommunalbericht 2024, Hessischer Landtag, Drucksache 21/1148 vom 11. Oktober 2024, S. 165 ff. Der vollständige Bericht ist kostenfrei unter rechnungshof.hessen.de abrufbar.