Verband der kommunalen
Wahlbeamten in Hessen e.V.
kuratiert von
Karl-Christian Schelzke
Das jährliche Treffen der örtlichen Präventionsgremien mit dem Landespräventionsrat fand am Dienstag, den 21. März 2023 in der Justus-Liebig-Universität statt. Das gemeinsam mit der Stadt Gießen erstellte Programm widmete sich dem Thema "Beleidigungen, Bedrohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger“.
Prof. Dr. Britta Bannenberg stellte Gewaltbetroffenheit von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und von Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Hessen vor, die aus verschiedenen Studien der Uni Gießen deutlich werden. Dabei ging es insbesondere um Verhaltensmuster, Schutzmaßnahmen, Schulungen und das Anzeigeverhalten. Es sei zu überlegen, ob Maßnahmen aus der Pandemie nicht weiterzuführen seien (Distanz, Glasscheiben etc. in Behörden).
Die Kriminologin stellte bezogen auf Amts- und Mandatsträger dar, dass der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke am 2. Juni 2019 zweifellos einen negativen Höhepunkt der Gewalt markiere. Nicht erst seit diesem Ereignis steht die Frage im Raum, ob – und wenn ja, warum – Gewalt gegen Amts- und Mandatsträger ansteigt.
„Die Gewalt und die Aggressionen gegen Amts- und Mandatsträger nehmen zu. Der Gewaltbegriff kann dabei viele Facetten umfassen. Wenig sinnvoll scheint es, ihn auf schwerwiegende Formen der physischen oder psychischen Beeinträchtigungen zu beschränken. Auch Beleidigungen und Bedrohungen können belastend sein und von den Betroffenen als einschränkend empfunden werden, weshalb es sich verbietet, nur Körperverletzungen oder (versuchte) Tötungsdelikte einzubeziehen. Stattdessen sollte man ein weites Verständnis von "Gewalt und Aggression" zugrunde legen. "Leichtere" Formen der Anfeindungen wie Beleidigungen, Abwertungen, Hass-Postings oder Drohungen sind typischerweise häufiger als schwere Gewaltformen“, so Prof. Dr. Bannenberg.
Jenseits der Frage von Strafverfolgung von Beleidigungen, Bedrohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger stellten insbesondere die Vertreter der Polizei klar, wie wichtig das Anzeigeverhalten von betroffenen Mandatsträgern sei. Diese dienen nicht nur dem notwendigen Lagebild, sondern sind Grundlage für polizeiliche, präventive und repressive Interventionen.
Der VKWH bittet die Bürgermeister/innen aus diesem Grund, bei entsprechenden Erfahrungen unbedingt bei der Polizei vorstellig zu werden und Anzeige zu erstatten. Es ist aus unserer Ansicht nicht angezeigt, zunächst den gerichtlichen Klageweg zu bestreiten, da für die Strafverfolgung Fristen zu beachten sind. Die rechtzeitige Anzeige wahrt hier die Interessen der betreffenden Opfer von Hass und Gewalt. Die Geschäftsführung des VKWH ist hierbei gerne behilflich.