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Verband der kommunalen
Wahlbeamten in Hessen e.V.
kuratiert von
Karl-Christian Schelzke
Mit Schreiben vom 14. Februar 2022 habe ich in meiner Eigenschaft als Geschäftsführer des Verbandes der kommunalen Wahlbeamten in Hessen den damaligen Staatssekretär im Hessischen Ministerium der Justiz, Thomas Metz, unter anderem mit folgender Bitte angeschrieben:
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
zunächst erlaube ich mir, auf ein Thema, dass wir vor einiger Zeit bereits einmal andiskutiert haben, zurück zu kommen. Wie Sie wissen, bin ich seit einiger Zeit als Strafverteidiger im kommunalen Umfeld tätig. Hierbei fällt mir verstärkt auf, dass Richter/innen und Staatsanwälte/innen – wenn überhaupt – nur unzureichend über die nur noch in Hessen und in Bremerhaven geltende unechte Magistratsverfassung informiert sind. Dies mag eine Ursache dafür sein, dass kommunalen Wahlbeamten/innen voreilig die alleinige Verantwortung für strafrechtlich relevante Entscheidungen zugeordnet werden. Meines Erachtens dürfte es daher überlegenswert sein, in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, für den vorgenannten Personenkreis die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Kommunalverfassungsrecht in Hessen zu ermöglichen. Es würde mich freuen, wenn Sie meinen Hinweis an die zuständige Abteilung im Hessischen Justizministerium weitergeben könnten.
Mit Datum vom 27. Mai 2022 kam folgende Antwort:
„Sehr geehrter Herr Schelzke,
vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das ich gerne antworte.
…
Soweit Sie Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Kommunalverfassungsrecht in Hessen angesprochen haben, hat mir das Fortbildungsreferat bzw. die hessische Justizakademie mitgeteilt, dass keine Fortbildungen zu diesem Thema angeboten werden. Das Fortbildungsreferat hat bisher keinen Bedarf gesehen. Gleichwohl wird es die Thematik weiter im Blick behalten.“
Das ist – gelinde gesagt – eine nichtssagende Antwort. Hier greift die Palmström-Logik. Hiernach kommt ein Herr Palmström zu dem Ergebnis: „dass nicht sein kann, was nicht sein darf.“ Palmström tritt auf in Christian Morgensterns Gedicht „Die unmögliche Tatsache“, das sollte man unbedingt nachlesen. Ich bin mir sicher, dass es genug kommunale Gelegenheiten gibt, die es wert sind, entsprechend kommentiert zu werden.