Wie stellt sich die finanzielle Situation hauptamtlicher Bürgermeister nach nur einer Wahlperiode dar?

Verband der kommunalen
Wahlbeamten in Hessen e.V.

kuratiert von
Karl-Christian Schelzke

Hans-Joachim Larem, ein profunder Kenner des kommunalen Versorgungsrechts, hat unter Ausschluss eines Gewährleistungsanspruchs in einem Aufsatz aufgelistet, wie sich die finanzielle Situation hauptamtlicher Bürgermeister nach nur einer Wahlperiode darstellt

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Ansprüche hauptamtlicher Bürgermeister, die

  • nach dem 29. Februar 2016 erstmals zum Bürgermeister gewählt wurden,
  • keine (anrechenbare) vorangegangene Amtszeit zurückgelegt haben und
  • nach einer Amtszeit (6 Jahre) nicht erneut zum Bürgermeister gewählt werden oder selbst nicht mehr zur Wahl angetreten sind.

Ferner wird unterstellt, dass ein Rückkehranspruch in ein früheres Lebenszeitbeamtenverhältnis (oder als Richter auf Lebenszeit oder als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst) nicht besteht.

Sie finden den Aufsatz hier:
2023_11_Altersgeld_Übergangsgeld