Depesche

Nr. 3 2021

Notizen für Wahlbeamtinnen und -beamte
Kuratiert von Karl-Christian Schelzke
- Strafrecht: Mehr Schutz für Kommunalpolitiker*innen
- Trauerrede: Einfühlsame Worte sollten es sein
- Buchtipp: Stefan Klein „Wie wir die Welt verändern“

Strafrecht: Mehr Schutz für Kommunalpolitiker*innen

Das nunmehr in Kraft getretene Gesetz gegen Hasskriminalität bringt zahlreiche Veränderungen, die auch vor allem Kommunalpolitiker*innen betreffen. Weitere Informationen können bei Miriam Marnich, Referatsleiterin DStGB, unter "Hetze gegen Kommunalpolitiker, Das Gesetz ist endlich in Kraft“, in KOMMUNE - Ausgabe 15.04.2021 (https://kommunal.de/hasswelle-gesetz-in-kraft) abgerufen werden.

Nachfolgend informieren wir über die wichtigsten Änderungen:

Die strafbare üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) gilt künftig auf allen politischen Ebenen. Damit wird der Schutz ausdrücklich auch auf Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ausgedehnt, wenn die Tat mit der Stellung der oder des Betroffenen im öffentlichen Leben zusammenhängt und die Tat geeignet ist, ihr oder sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren. In diesen Fällen wird die Tat nunmehr nicht mehr nur auf Antrag der berechtigten Person, sondern auch dann verfolgt, wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält (§ 194 StGB).

Wer andere im Netz beleidigt, kann künftig mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Erfasst werden auch Äußerungen, die öffentlich getätigt, das heißt von einem größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten oder durch nähere Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrgenommen werden können. Auch Äußerungen, die durch Schriften (§ 11 Absatz 3 StGB) verbreitet werden, werden erfasst. Hierunter können auch an einen bestimmten Personenkreis in geschlossenen Benutzergruppen getätigte Äußerungen fallen, jedenfalls dann, wenn der sich Äußernde die Weiterverbreitung durch diese Personen nicht kontrollieren kann. die kein Verbrechen darstellt, strafbar (§ 241 StGB)

 

Trauerrede: Einfühlsame Worte sollten es sein

Als hauptamtlicher Wahlbeamter/-beamtin ist man zuweilen aufgefordert, eine Trauerrede zu halten. Hierfür lohnt sich ein Blick auf literarische Quellen. Beispielsweise eignen sich die besonders einfühlsamen Worte von Dietrich Bonhoeffer:

„Es gibt nichts, was uns die Abwesenheit eines lieben Menschen ersetzen kann, und man soll das auch gar nicht versuchen; man muss es einfach aushalten und durchhalten; das klingt zunächst sehr hart, aber es ist doch zugleich ein großer Trost; denn indem die Lücke wirklich unausgefüllt bleibt, bleibt man durch sie miteinander verbunden.

Es ist verkehrt, wenn man sagt, Gott füllt die Lücke aus; er füllt sie gar nicht aus, sondern er hält sie vielmehr gerade unausgefüllt, und hilft uns dadurch, unsere echte Gemeinschaft miteinander – wenn auch unter Schmerzen – zu bewahren.

Ferner: Je schöner und voller die Erinnerungen, desto schwerer die Trennung. Aber die Dankbarkeit verwandelt die Qual der Erinnerung in eine stille Freude. Man trägt das vergangene Schöne nicht mehr wie einen Stachel, sondern wie ein kostbares Geschenk in sich.

Man muss sich hüten, in den Erinnerungen zu wühlen, sich ihnen auszuliefern, wie man auch ein kostbares Geschenk nicht immerfort betrachtet, sondern nur zu besonderen Stunden und es sonst nur wie einen verborgenen Schatz, dessen man sich gewiss ist, besitzt; dann geht eine dauernde Freude und Kraft von dem Vergangenen aus.“

(Dietrich Bonhoeffer; Brief an Renate und Eberhard Bethge, Gefängnis Berlin-Tegel an Heiligabend 1943)


Buchtipp: Stefan Klein „Wie wir die Welt verändern“

Wie wurde unsere Welt die, in der wir leben? Wie wurden wir, was wir sind? Und wie geht es weiter? Jede Veränderung beginnt mit einer neuen Idee. Auf einer spektakulären Zeitreise, die uns von der Steinzeit bis in die Ära künstlicher Intelligenzen führt, folgen wir Klein in seinem neuen Buch der erstaunlichen Geschichte des schöpferischen Denkens. Wir begegnen Neandertalern und Steve Jobs, Leonardo da Vinci und Ada Lovelace, Archimedes und AlphaZero. Dabei wird deutlich: Innovation und Fortschritt verdanken wir nicht den Einfällen einsamer Genies – sie entwickeln sich im geistigen Austausch.
Denn Kreativität ist kein individuelles Talent, sondern entsteht zwischen den Menschen. Der renommierte Wissenschaftsautor Stefan Klein erzählt packend von der Macht der Gemeinschaft, der Zukunft des Denkens und den unbegrenzten Möglichkeiten unserer Kreativität.

Hoffentlich bald wird sich wieder die Gelegenheit ergeben, in dem einen oder anderen Gespräch mit Bürgerinnen und Bürger auf Kleins Gedanken Bezug zu nehmen und auf die besondere Bedeutung gemeinschaftlicher Kreativität hinzuweisen. Letztlich lebt gerade das bürgerschaftliche Engagement von einer gemeinsamen Ideenfindung. Engagierte Bürgerinnen und Bürger sind wichtige Pfeiler der Gesellschaft. Das Gemeinwohl entwickelt sich dank der Vielfalt und der Kreativität engagierter Menschen. Das Engagement von Vielen bringt Chancen für uns alle.
(S. Klein: Wie wir die Welt verändern - Eine kurze Geschichte des menschlichen Geistes, erschienen bei S. Fischer)

Depesche 3-21