Depesche

Nr. 2 2022

Notizen für Wahlbeamtinnen und -beamte
Kuratiert von Karl-Christian Schelzke
- Jubiläum: 125 Jahre hessischer Bürgermeister-Verein, Vorläufer des Verbandes der kommunalen Wahlbeamten in Hessen
- Feldmann und kein Ende
- Fortbildung für Richter und Staatsanwälte zum Thema Kommunales Verfassungsrecht
- Ein besonderes Beratungsangebot: Die Wiederwahl sichern

Jubiläum: 125 Jahre hessischer Bürgermeister-Verein, Vorläufer des Verbandes der kommunalen Wahlbeamten in Hessen

Festveranstaltung am 4. November 2022 in Wiesbaden

Momentan ist beabsichtigt, am 4. November 2022 im Stadtverordnetensitzungssaal der Landeshauptstadt Wiesbaden ab 10:30 Uhr unser Jubiläum zu feiern. Wir blicken aber nicht nur zurück. Die derzeitige Planung sieht vor, dass im Rahmen der Veranstaltung das aktuelle Thema „Bedrohungen und Gewalt gegen Kommunalpolitiker“ aufgerufen wird. Der Leiter des hessischen Demokratie-Zentrums, Dr. Reiner Becker, wird die jüngsten Umfrageergebnisse vorstellen. Prof. Dr. Britta Bannenberg wird sodann der Frage nachgehen, wie man solchen Vorgängen entgegenwirken kann. Zum Abschluss soll Bürgermeister Marcus Schafft mit einem kurzen Impulsreferat das Thema „Ist die unechte Magistratsverfassung noch zeitgemäß?“ einen Anstoß für eine in den kommenden Monaten beginnende Diskussion geben. Marcus Schafft war Bürgermeister im hessischen Hofbieber und ist jetzt Bürgermeister der baden-württembergischen Stadt Riedlingen. Wer sonst, wenn nicht er, kann sich aus eigener Erfahrung dieser Thematik annähern?

Ministerpräsident Boris Rhein ist die Schirmherrschaft der Jubiläumsveranstaltung angetragen worden.

Wir feiern 125 Jahre unseres Verbandes. Wenn man es nun genau nimmt, so kann der VKWH nicht nur in diesem Jahr seine erstmalige Gründung vor 125 Jahren feiern, sondern auch im nächsten Jahr seine Wiedergründung vor 75 Jahren.

Bereits im Jahre 1897 wurde der ‚Landesverband Hessischer Bürgermeister‘ zur Förderung der gemeinsamen Interessen der Bürgermeister und der ihm anvertrauten Aufgaben gegründet. Bis zur nationalsozialistischen Gleichschaltung und Zerschlagung der Vereine und Verbände in den Jahren 1933 und 1934 hatte der Verein an „bedeutsamen Arbeiten der Gesetzgebung“ mitgewirkt und „konnte wiederholt auf Einladung der Regierung mitarbeiten“.

In Heft 2 der Zeitschrift "Der Gemeindetag" von November 1948 ist Folgendes nachzulesen: „Die Unzulänglichkeit der Rechtsverhältnisse der Bürgermeister und die Notwendigkeit einer Neuregelung veranlassten die anlässlich der Vorstandssitzung des Hessischen Gemeindetages am 23.2.1948 in Bad Vilbel versammelten Bürgermeister auf Grund einer Anregung der Kollegen aus dem Regierungsbezirk Wiesbaden den ‚Verein Hessischer Bürgermeister‘ wieder zu bilden, um damit an die in der Vergangenheit geleistete Arbeit des Vereins gleichen Namens anzuschließen“.

Dies gilt es zu feiern und zu würdigen. Entsprechende Einladungen für den Festakt am 4.11.22 werden rechtzeitig versandt.

 

Feldmann und kein Ende

a) Was ist strafbar und was wird vorgeworfen?

Seit einiger Zeit dürften nicht nur hessische (Ober-)Bürgermeister und Bürgermeisterinnen mit einem gewissen Unverständnis nach Frankfurt am Main schauen. Es besteht die Gefahr, dass die den dortigen Oberbürgermeister Peter Feldmann treffenden Vorwürfe nicht ohne Auswirkungen für den Ruf aller kommunaler Wahlbeamten und Wahlbeamtinnen sein werden. Hieran wird sich auch dann nicht allzuviel ändern, wenn Oberbürgermeister Feldmann freigesprochen wird. Sein bisheriges Verhalten wird nicht in Vergessenheit geraten.

Nachfolgend soll kurz skizziert werden, warum es überhaupt zu einer Anklage gekommen ist. Der Bundesgerichtshof hat im Hinblick auf die Straftatbestände der Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung mehrfach darauf hingewiesen, dass es überaus wichtig sei, dass durch eine entsprechende Strafverfolgung das Vertrauen der Allgemeinheit in die „Lauterkeit von Amtsträgern“ gestärkt werden müsse. Es gelte dem Eindruck der Käuflichkeit von Entscheidungen entgegenzuwirken. Ein solcher Anschein entstehe auch dann, wenn bei einem unbeteiligten Betrachter den Eindruck entsteht, wenn beispielsweise mit einer Spende Einfluss auf künftige Entscheidungen gewonnen werden soll. Es bedarf keiner schriftlichen oder mündlichen Absprache. Nach der Rechtsprechung soll es bereits genügen, dass der Eindruck entsteht, beide Seiten wüssten auch ohne explizite Absprache, was man voneinander erwarte (siehe u.a. BGHSt Band 49, 275, 2801).

Die Staatsanwaltschaft wirft Feldmann vor, dass AWO-Mitarbeiter im OB-Wahlkampf 2018 Spenden für Feldmanns Kampagne eingeworben haben. Im Gegenzug habe zwischen Feldmann und der damaligen AWO-Spitze in Frankfurt die "stillschweigende" Vereinbarung bestanden, dass das Stadtoberhaupt die Interessen des Verbandes künftig wohlwollend berücksichtigen werde.

Zudem habe er seine Stellung als Oberbürgermeister genutzt, um über seine Kontakte zur AWO seiner damaligen Lebensgefährtin und späteren Frau eine Anstellung als Leiterin einer Kita zu besorgen, die deutlich besser vergütet wurde als ähnliche Stellen.

Hinsichtlich des ersten genannten Vorwurfs bleibt abzuwarten, aufgrund welcher Tatsachen das Gericht zu der Überzeugung gelangen kann, dass es eine stillschweigende Absprache gegeben hat. Das gilt insbesondere auch für den fiktiven unbeteiligten Dritten. Bloße Vermutungen und reine Verdachtsmomente reichen für eine Verurteilung nicht aus.

Gleiches gilt auch für den weiteren Vorwurf. Allein der Hinweis auf eine nicht übliche höhere Vergütung dürfte ebenfalls nicht ausreichen. Aber auch hier gilt der Satz: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“.

Wenn die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung es im Juli so beschließen wird, will sich Feldmann einer Bürgerbefragung stellen, so dass die Bürgerinnen und Bürger über die Abwahl entscheiden können. Das entsprechende Verfahren ist langwierig, das Ergebnis offen.

b) Sollen die Abwahlmöglichkeiten von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister geändert werden?

Nachfolgend geben wir eine Presseerklärung des VKWH vom 20. Juni 2022 zur Kenntnis:

VKWH Pressemitteilung

Vorschlag zur Erleichterung von OB-Abwahlen

Als Reaktion auf die Überlegungen der FDP-Landtagsfraktion zum Abwahlverfahren von Oberbürgermeistern, wonach das Quorum auf bis zu 15 Prozent abgesenkt werden kann, hat sich der Verband der kommunalen Wahlbeamten, dem an die 400 ehemalige und aktive hessische Bürgermeisterinnen und Bürgermeister angehören, mit einem eigenen Vorschlag zu Wort gemeldet.

Peter Feldmann wurde 2018 von 70,8 Prozent bei einer Wahlbeteiligung in Höhe von 30,2 Prozent gewählt. Das heißt, dass letztlich nur 21,4 Prozent aller ca. 511.000 Wahlberechtigten, das sind etwa 108.000 Bürgerinnen und Bürger, ihm ihre Stimme gegeben haben. „Es ist kaum nachvollziehbar, dass nunmehr 30 Prozent, das sind fast 154.000 Wahlberechtigte und somit ca. 46.000 mehr als bei der 2018 stattgefundenen Wahl, ihn abwählen müssten“, so der Verbandsvorsitzende Bürgermeister Eric Engels aus Fränkisch-Crumbach.

Dieses auch für den Geschäftsführer Karl-Christian Schelzke merkwürdige Ergebnis wäre durch einen sinnvolleren Weg zu vermeiden. „Das Quorum in Höhe von 30 Prozent könnte in Städten über 50.000 Einwohnern dahingehend modifiziert werden, dass bei einem geringeren Prozentsatz des ursprünglichen Wahlerfolges lediglich dieser Prozentsatz für eine Abwahl erreicht werden muss. Hiernach müsste Peter Feldmann statt mit 30 Prozent nur noch mit 21,4 Prozent abgewählt werden“, so Karl-Christian Schelzke.

Der VKWH stellt diesen Vorschlag zur Diskussion.

 

Fortbildung für Richter und Staatsanwälte zum Thema Kommunales Verfassungsrecht

Mit Schreiben vom 14. Februar 2022 habe ich in meiner Eigenschaft als Geschäftsführer des Verbandes der kommunalen Wahlbeamten in Hessen den damaligen Staatssekretär im Hessischen Ministerium der Justiz, Thomas Metz , unter anderem mit folgender Bitte angeschrieben:

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

zunächst erlaube ich mir, auf ein Thema, dass wir vor einiger Zeit bereits einmal andiskutiert haben, zurück zu kommen. Wie Sie wissen, bin ich seit einiger Zeit als Strafverteidiger im kommunalen Umfeld tätig. Hierbei fällt mir verstärkt auf, dass Richter/innen und Staatsanwälte/innen – wenn überhaupt – nur unzureichend über die nur noch in Hessen und in Bremerhaven geltende unechte Magistratsverfassung informiert sind. Dies mag eine Ursache dafür sein, dass kommunalen Wahlbeamten/innen voreilig die alleinige Verantwortung für strafrechtlich relevante Entscheidungen zugeordnet werden. Meines Erachtens dürfte es daher überlegenswert sein, in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, für den vorgenannten Personenkreis die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Kommunalverfassungsrecht in Hessen zu ermöglichen. Es würde mich freuen, wenn Sie meinen Hinweis an die zuständige Abteilung im Hessischen Justizministerium weitergeben könnten. 

Mit Datum vom 27. Mai 2022 kam folgende Antwort:

„Sehr geehrter Herr Schelzke,

vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das ich gerne antworte.

Soweit Sie Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Kommunalverfassungsrecht in Hessen angesprochen haben, hat mir das Fortbildungsreferat bzw. die hessische Justizakademie mitgeteilt, dass keine Fortbildungen zu diesem Thema angeboten werden. Das Fortbildungsreferat hat bisher keinen Bedarf gesehen. Gleichwohl wird es die Thematik weiter im Blick behalten.“

Das ist – gelinde gesagt – eine nichtssagende Antwort. Hier greift die Palmström-Logik. Hiernach kommt ein Herr Palmström zu dem Ergebnis: „dass nicht sein kann, was nicht sein darf.“ Palmström tritt auf in Christian Morgensterns Gedicht „Die unmögliche Tatsache“, das sollte man unbedingt nachlesen. Ich bin mir sicher, dass es genug kommunale Gelegenheiten gibt, die es wert sind, entsprechend kommentiert zu werden.

  

Ein besonderes Beratungsangebot:

Die Wiederwahl sichern

Der VKWH arbeitet - wie auch in unserem Flyer erwähnt – mit der Freiherr-vom-Stein-Beratungsgesellschaft des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zusammen. Nunmehr ist Achim Moeller, ein deutschlandweit bekannter und erfolgreicher Kommunalberater, an uns herangetreten und hat uns eine Zusammenarbeit angeboten. Achim Moeller ist Mitinhaber der Agentur für Führung, Strategie und Wahlerfolge mit dem Firmennamen „TheLeaderShip“. Unter www.theleadership.de kann das umfangreiche Angebot eingesehen werden. Mitgliedern des VKWH wird ein 20prozentiger Nachlass gewährt.

Auf ein besonderes Angebot mit dem Titel „Die Wiederwahl sichern – Bürgermeister bleiben“ sei hier hingewiesen.

Hierzu schreibt Achim Moeller:

 „Noch bis vor wenigen Jahren sind 95% aller Bürgermeister, wenn sie erneut antraten, wiedergewählt worden. Diese Sicherheit gibt es heute nicht mehr. Wir erleben, dass auch populäre Bürgermeister in die Stichwahl müssen und es trotz guter Ausgangslage dort nicht schaffen.

Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, die wir hier nicht alle aufzählen wollen.

Sie interessiert, wie Sie Ihre Wiederwahl sichern.

Aus unserer Erfahrung von weit mehr als 850 Wahlkämpfen wissen wir, dass sich Wahlergebnisse in aller Regel bis zu anderthalb Jahren vorprägen, wenn es keine besonderen Ereignisse gibt.

Aus diesem Grund haben wir die Strategische Initiative entwickelt.

Im Idealfall setzen wir uns 24 – 18 Monate vor dem Wahltermin zusammen.

Gemeinsam machen wir eine Bestandsaufnahme (Teil I), entwickeln dann einen strategischen Fahrplan für die verbleibende Zeit (Teil II) und konzentrieren uns auf ein politisch-persönliches Coaching (Teil III).

Für Teil I haben wir eine umfassende Checkliste zusammengestellt. Dadurch klären wir, was bisher gut gelaufen ist (das Wesentliche) und wo Handlungsbedarf besteht. Außerdem lernen Sie die DNA des Wahlerfolgs kennen (p:DNA). Dies ist eine wichtige Grundlage für unsere weitere Arbeit.

Im Teil II entwickeln wir eine Strategie für Ihre Kommune mit einem Leitbild, zentralen strategischen Zielen, Ideen und konkreten Maßnahmen und Aktionen.

Das ermöglicht uns, Themen und Ziele auf ihre Wahlkampftauglichkeit zu testen.

Teil III – Politisch-persönliches Coaching - hat vier zentrale Schwerpunkte:

•        Führung

•        Kommunikation

•        Image

•        Schwierige Situationen

Politik ist in hohem Maß persönlich. D.h. Sie sind die Grundlage Ihres Wahlerfolgs.

Durch ein kurzes, unverbindliches Telefonat oder eine Zoom-Konferenz können wir gemeinsam Ihren Bedarf klären. Als Mitglied des VKWH bekommen Sie einen Preisnachlass von 20%.

Achim Moeller, 0178 5323377                         

Wahlsiegberater                                  

The LeaderShip, Wiesbaden

achim.moeller@theleadership.de“

 

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