Text vor System Readmore
Verband der kommunalen
Wahlbeamten in Hessen e.V.
kuratiert von
Karl-Christian Schelzke
Der VKWH hat mit Schreiben vom 16. April 2022 an das Hessische Innenministerium in Bezug auf die letztmalig 2001 erfolgte Anpassung der Dienstaufwandsentschädigung eine Erhöhung um 30 Prozent gefordert, die wir mit der zwischenzeitlichen Steigerung der Verbraucherpreise (Indexwerte) nachvollziehbar begründet haben. Mit Schreiben vom 27. September 2022 teilt das Innenministerium nunmehr mit, dass von einer Anpassung abgesehen wird, „weil die für die kommenden Jahre von Herrn Ministerpräsidenten angekündigte Besoldungserhöhung zur Erreichung einer verfassungsgemäßen Besoldungsstruktur auch den Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten zukommen.“ Hierbei wird leider verkannt, dass die Dienstaufwandsentschädigung eine eigenständige, an den Verbraucherpreisen sich orientierende Leistung zu sein hat. Diese Unabhängigkeit von Besoldungsstrukturen ergibt sich auch aufgrund der Tatsache, dass sie nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG in voller Höhe steuerfrei ist. Eine dementsprechende Stellungnahme wird der VKWH dem Hessischen Innenministerium zukommen lassen.