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Verband der kommunalen
Wahlbeamten in Hessen e.V.
kuratiert von
Karl-Christian Schelzke
Auch wenn hinsichtlich der hessischen Magistratsverfassung auf mehr als 210 Jahre zurückgeblickt werden kann, dürfte es nicht verkehrt oder gar verwerflich sein, in eine öffentliche Diskussion einzutreten, ob die in Hessen geltende, sogenannte unechte Magistratsverfassung noch zeitgemäß ist, will heißen, ob sie angesichts der in den kommunalen Entscheidungsgremien vermehrt vertretenen Fraktionen noch zeitnahe Entscheidungsprozesse ermöglicht.
Ulrich Dreßler, Leitender Ministerialrat im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, hat sich in der Publikation der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung mit dem Titel „Die Spielregeln der Demokratie in den hessischen Gemeinden, 210 Jahre Magistratsverfassung“ intensiv und auch kenntnisreich mit der nur noch in Hessen und in Bremerhaven geltenden Magistratsverfassung befasst und sich als deren glühender Befürworter erwiesen. Die 20 Seiten umfassende Broschüre kann am einfachsten über Google: „Dreßler Blickpunkte Nr. 11“ abgerufen werden und sollte als Ausgangspunkt für eine Diskussion unbedingt genutzt werden.
Dies gilt insbesondere für seine etwas burschikose Feststellung auf Seite 17: „Kritiker der Magistratsverfassung, die über keine Detailkenntnisse und keine Praxiserfahrung verfügen, neigen daher leicht zu dem Schluss, die Magistratsverfassung sei schwerfällig und mit der Urwahl des Bürgermeisters kaum zu vereinbaren, weil die Erwartungen der Bürgerschaft an einen von ihr direkt gewählten Bürgermeister wegen dessen Machtlosigkeit zwangsläufig enttäuscht werden müssten.“
Wer sonst, wenn nicht die kommunalen Wahlbeamten und –beamtinnen in Hessen verfügen über Detailkenntnisse und Praxiserfahrung. Von daher sollten sich diese auch entsprechend zu Wort melden.
Der Verband der Hessischen Kommunalen Wahlbeamten hat demgegenüber schon seit Jahrzehnten immer wieder auf die Vorzüge der baden-württembergischen Bürgermeisterverfassung hingewiesen und dies nicht erst seit Einführung der Direktwahlen der hessischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.
Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass sich am Ende die in Hessen und Bremerhaven geltende Kommunalverfassung als die effektivere herausstellen wird. Der VKWH-Vorstand wird darüber zu entscheiden haben, ob und wie die nächste Mitgliederversammlung dieses Thema in die Öffentlichkeit tragen soll.